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Weisung des BAG (Stand 8. September 2021)

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 8. September 2021, beschlossen, die Zertifikatspflicht auszuweiten, zukünftige Massnahmen leiten sich von der epidemiologischen Lage und der Gesamtstrategie der Schweiz ab.

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Das bedeutet das eine Zertifikatspflicht für alle Konterzte besteht (3G; Geimpfte, Genesene, Getestet). Die Kontaktdaten müssen weiterhin festgehalten werden und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen. 
 

Detaillierte Informationen zu den Lockerungen finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).


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